Alle Betriebe und Unternehmen in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, ausreichend Ersthelfer auszubilden und regelmäßig fortzubilden. Wir können die Kosten direkt über die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abrechnen, sodass für dich als Unternehmen in den meisten Fällen keine Kosten entstehen. Unsere Kennziffer bei der Berufsgenossenschaft lautet: 8.1613.
Nutze dafür bitte das folgende Dokument: Anmeldeformular für Betriebe.
Das Formular sollte mit deinem Firmenstempel versehen und am Kurstag unterschrieben mitgebracht werden. Wenn du Unterstützung beim Ausfüllen benötigst, helfen wir dir selbstverständlich gerne weiter. Wenn dein Unternehmen bei der BGW oder BGN versichert ist, benötigst du zusätzlich vor Kursbeginn eine Kostenübernahmeerklärung dieser Kasse.
Kontaktdaten für die BGN:
https://www.bgn.de/nachricht-an-die-bgn-team-erste-hilfe
ersthelferausbildung@bgn.de
Telefon: 0621 4456 3222
Kontaktdaten für die BGW:
www.bgw-online.de/erste-hilfe
Telefon: 040 20 207 4839
Wenn du an dieser Schulung interessiert bist, sende uns deine Anfrage einfach über das Formular. Wir freuen uns auf deine Nachricht und erstellen dir gerne ein unverbindliches Angebot.
Wichtiger Hinweis: Auf Wunsch führen wir den Kurs auch als professionelle Inhouse-Schulung direkt in deinen eigenen Räumlichkeiten durch.
Erste-Hilfe-Kurse für betriebliche Ersthelfer
Unternehmen müssen sicherstellen, dass ausreichend ausgebildete Ersthelfer zur Verfügung stehen. Unsere Erste-Hilfe-Kurse richten sich an Betriebe und Unternehmen, die Mitarbeitende zu betrieblichen Ersthelfern ausbilden oder bestehende Ersthelfer fortbilden möchten.
Die Aus- und Fortbildung umfasst jeweils 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Betriebliche Ersthelfer müssen ihre Kenntnisse in der Regel spätestens nach zwei Jahren durch eine Fortbildung auffrischen.
Je nach zuständigem Unfallversicherungsträger können die Lehrgangskosten direkt über die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abgerechnet werden. Das genaue Verfahren unterscheidet sich teilweise je nach Träger. Bei der BGW ist zum Beispiel vorab eine Kostenübernahmebestätigung über das Online-Verfahren erforderlich.
Für Unternehmen mit mehreren Teilnehmenden bieten wir den Kurs auf Wunsch auch als Inhouse-Schulung direkt in den eigenen Räumlichkeiten an. Nutze dafür einfach das Anfrageformular und gib dort die gewünschte Teilnehmerzahl sowie an, ob eine Inhouse-Schulung gewünscht ist.
Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb?
Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ist mindestens ein Ersthelfer erforderlich. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten gelten abhängig von der Betriebsart unterschiedliche Quoten: In Verwaltungs- und Handelsbetrieben sind es grundsätzlich 5 Prozent, in sonstigen Betrieben 10 Prozent der anwesenden Versicherten.
Ausbildung und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer
Sowohl die Ausbildung als auch die Fortbildung betrieblicher Ersthelfer umfasst 9 Unterrichtseinheiten. Die Fortbildung ist in der Regel im Abstand von zwei Jahren erforderlich. Die Kurse müssen als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden.en.
Inhouse-Erste-Hilfe-Kurs für Unternehmen
Wenn mehrere Mitarbeitende geschult werden sollen, kann die Aus- oder Fortbildung auf Wunsch direkt in deinem Unternehmen stattfinden. Dadurch kann das Team gemeinsam geschult werden, ohne zu einem externen Kursort fahren zu müssen.
Häufige Fragen zu Erste-Hilfe-Kursen für Betriebe
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Zusätzlich sind Pausen vorgesehen.
Die Fortbildung ist in der Regel spätestens alle zwei Jahre erforderlich.
Die Lehrgangsgebühren können je nach Voraussetzungen vom zuständigen Unfallversicherungsträger getragen und direkt mit der ermächtigten Ausbildungsstelle abgerechnet werden. Das genaue Verfahren hängt von der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab.
Bei einzelnen Unfallversicherungsträgern gelten besondere Anmelde- oder Kostenübernahmeverfahren. Bei der BGW ist beispielsweise eine Kostenübernahmebestätigung über das Online-Verfahren erforderlich. Prüfe daher vor dem Kurs die Vorgaben deiner zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Ja. Auf Wunsch führen wir die Schulung auch als Inhouse-Kurs in den Räumlichkeiten deines Unternehmens durch. Gib dies einfach im Anfrageformular an.