Erste-Hilfe-Kurse für den MDK

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft regelmäßig die Fortbildungspflicht nach § 132 SGB V. Diese Pflicht gilt für alle Angestellten, die in der Pflege oder in entsprechenden Einrichtungen tätig sind.

Die Schulung umfasst mindestens 2 Unterrichtseinheiten (ca. 1,5 Stunden). Ein zentraler Bestandteil ist das richtige Vorgehen beim Auffinden einer regungslosen Person sowie die Durchführung lebenswichtiger Maßnahmen zur Wiederbelebung.

Wenn du an dieser Schulung interessiert bist, sende uns deine Anfrage einfach über das Formular. Wir freuen uns auf deine Nachricht und erstellen dir gerne ein unverbindliches Angebot.

Kurzfristige Termine sind ebenfalls möglich.

Wichtiger Hinweis: Auf Wunsch führen wir den Kurs auch als professionelle Inhouse-Schulung direkt in deinen eigenen Räumlichkeiten durch.

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