Der medizinische Dienst der Krankenkasse prüft in regelmäßigen Abständen die Fortbildungspflicht nach § 132 SGB V.
Diese Fortbildungspflicht gilt für alle Angestellten.
Die Dauer der Schulung beträgt mind. 2 UE (1,5 Stunden). Ein wichtiger Bestandteil dieser Schulung ist die Gefahr beim Auffinden einer regungslosen Person und Maßnahmen zur Wiederbelebung.
Sollten Sie Interesse an einer Schulung dieser Art haben, würde wir uns freuen von Ihnen hören zu dürfen. Senden Sie uns hierfür bitte eine E-Mail an info@erste-hilfe-bouzerb.de und lassen Sie sich gerne einen unverbindlichen Kostenvoranschlag zukommen lassen.
Geben Sie in Ihrer E-Mail folgendes an:
1. Privatkunde oder Unternehmen
2. Firma (optional)
3. Vor- und Nachname
4. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort
5. Geburtsdatum
6. E-Mail Adresse
7. Telefon
8. Ihre Branche
9. Anzahl der Kursteilnehmer
10. Bezahlung (Selbstzahler oder Firma)
11. Sonstige Bemerkungen
Termine sind kurzfristig möglich.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es auch möglich ist ein Inhouse Kurs in Ihren eigenen Räumlichkeiten durchzuführen. Klicken Sie für weitere Informationen bitte hier.